Allris
02.09.2019 - 10 Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 02.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Während der Erschließung des zweiten Bauabschnittes Ostertoft hat es eine Einbahnstraßenregelung im Baugebiet Ostertoft gegeben, die sich bewährt hat, da es so nicht zum Begegnungsverkehr LKW / LKW kommen konnte und die Bordsteine und Banketten nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Es kam die Idee auf, diese während der Bauphase der im neuen Baugebiet entstehenden Wohnhäuser beizubehalten, um eine Gefährdung für die Anwohner und Seitenstreifen weiterhin auszuschließen.
Das Thema wurde im Planungsausschuss sowie im Infrastrukturausschuss kontrovers diskutiert.
Der Infrastrukturausschuss hat mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende Empfehlung für die Gemeindevertretung beschlossen: Es wird der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen:
Eine Einbahnstraßenregelung im B-Gebiet Ostertoft wird während der Bauphase der Wohnhäuser im zweiten Bauabschnitt für maximal 1 Jahr eingeführt (oder vorzeitig bei Fertigstellung von ca. 90 % der Bauobjekte beendet).
Gemeindevertreterin Petersen berichtet, dass anlässlich der Sitzung ihre mögliche Befangenheit nach § 22 Gemeindeordnung diskutiert wurde. Zwischenzeitlich habe sie geklärt, dass sie als Mitglied einer Bevölkerungsgruppe nicht ausgeschlossen ist. Gleichwohl habe nicht sie, sondern ihr Ehemann infolge des Empfehlungsbeschlusses eine Anwohnerbefragung durchgeführt. Die Anwohner seien sehr irritiert über das Vorgehen des Ausschusses gewesen.
Von 21 befragten Personen waren 3 für und 18 gegen eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Ostertoft. Sie übergibt eine Liste. Schließlich einigt man sich auf folgende Regelung.
Beschluss:
Um einen Begegnungsverkehr zwischen zwei LKW auszuschließen und somit unter anderem die Banketten zu schützen, wird an der Einfahrt Ostertoft ein Hinweisschild „422-30 (KFZ mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t geradeaus“ aufgestellt und an der Ausfahrt vom Baugebiet Ostertoft II Zeichen „209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts)“ aufgestellt. Der Begegnungsverkehr zwischen LKW und PKW wird als nicht problematisch angesehen, da genügend Grundstückszufahrten zum Ausweichen für PKW vorhanden sind.
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular