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02.09.2019 - 7 Vorstellung des Konzeptes über die Gemeindewehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 02.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Bürgermeister Erichsen berichtet, dass schon im Rahmen der Abstimmung der Städtebauförderung ein Gespräch mit der Wehrführung über die Situation der Feuerwehren stattgefunden hat. Gemeindewehrführer Thomas Kahl hat die Situation ausführlich beleuchtet und diese Präsentation soll nun der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Herr Kahl bedankt sich für die Gelegenheit und erläutert die gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde im Brandschutz. Auf Grundlage des Brandschutzgesetzes und der Verordnungen des Landes müssen die Gemeinden als Träger der Aufgabe ausreichend Feuerwehrkameraden und Sachmittel vorhalten, um z. B. Hilfsfristen einzuhalten. Der demografische Wandel und die Größe des Gemeindegebietes sind dabei eine besondere Herausforderung. Herr Kahl stellt den theoretischen Ablauf vom Eintritt eines Ereignisses bis zum Eintreffen der Feuerwehr und dem Beginn von Maßnahmen vor. Zentrales Thema ist die Hilfsfrist von 10 Minuten, die gesetzlich vorgegeben ist.
Bereits seit 2013 befassen sich die Wehren mit dem Thema. Schon heute rückt keine Feuerwehr mehr allein aus. Die Wehren haben zudem ein Konzept für eine Beschaffung von Sonderfahrzeugen zur Unterstützung erarbeitet.
Er stellt die Erreichbarkeiten im Gemeindegebiet vor, die personelle und sächliche Ausstattung jeder Wehr und die Defizite.
Die Präsentation ist Anlage zum Protokoll.
Insgesamt besteht innerhalb der Gemeinde Handlungsbedarf, weil
- die Personalstärke (am Tage) teilweise nicht erreicht wird
- unter Umständen nicht genügend Atemschutzträger (am Tage) zur Verfügung stehen
- die Fahrzeugausstattung nicht mehr ausreichend ist
- 4 von 6 Feuerwehrgerätehäusern nicht mehr dem Standard entsprechen
- die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung bei der Einsatzkleidung nicht gewährleistet werden kann
Hinzu kommt die Situation, dass die Gemeinde für die Gebäude, das Amt Geltinger Bucht für die Fahrzeuge aufgrund der Aufgabenübertragung zuständig ist. (Das Amt arbeitet ebenfalls eine lange Liste von notwendigen Fahrzeugbeschaffungen ab.)
Schließlich weist der Gemeindewehrführer auf die Haftung des Bürgermeisters / der Mitglieder der Gemeindevertretung im Falle von Schadenersatzforderungen u. ä. hin. Nicht vorhandene Finanzmittel rechtfertigen keine unzureichende Ausstattung.
Die Gemeindevertretung bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und wird sich auch mit diesem Thema weiter befassen.
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