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ALLRIS - Auszug

21.05.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21 „Biogas Gintoft“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann der Entwurf des Durchführungsvertrages gebilligt (Ziff. 2) werden. Nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger kann der Beschluss über den Durchführungsvertrag erfolgen. Anschließend kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss (Ziff.3) das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

Auch hier wird die Abwägungstabelle vorgestellt (sh. TOP 5).

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtbauförderung empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:  

 

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1. Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung/TÖB werden mit folgendem Ergebnis beraten:

-siehe Vorlagenanlage-  

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21Biogas Gintoft wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

2.   Der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag (s. Anlage) zum

      vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21Biogas Gintoft wird gebilligt.

 

 

3.1 Aufgrund des § 10 BauGB und nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung

           den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21Biogas Gintoft,  

           bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.2 Die Begründung wird gebilligt.

3.3 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10

           BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der

           Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der

           Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO  waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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