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ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 11 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2019 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der Änderung des § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz-BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Habernis“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und triit nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Ablehnung íst gegenüber dem Wehrvorstand zu begnden.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Habernis zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

16

0

0

 

 

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