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20.02.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkircheh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 20.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Es wird die Planung im Rahmen der Innenentwicklung vorgestellt.
Am 03.09.2018 hatte die Gemeindevertretung Steinbergkirche den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Umnutzung der dort festgesetzten Günfläche zu Wohnbauland.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Planen, Städtebauförderung empfiehlt:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche möge beschließen:
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form (sh. Vorlagenanlage) gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage www.amt-geltingerbucht.de / Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
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