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ALLRIS - Auszug

28.01.2019 - 9 Beratung und Beschluss über die 1. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im § 13 Absatz 1 der Hauptsatzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln ist geregelt, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung zu erfolgen hat. Dies entspricht nicht den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Schleswig-Flensburg im letzten Prüfungsbericht vom 13.06.2018 bemängelt.

Das Prüfungsamt empfiehlt die Satzung gemäß der Regelung des § 14 GkZ anzupassen und die Haushalts- und Wirtschaftsführung zukünftig nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung zu führen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln vom 27.11.2013 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

15

15

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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