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17.12.2019 - 9 Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 2. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 17.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Nach Vorgesprächen möchte die Gemeinde im Bereich Kleingaarwang, westlich des Spielplatzes durch die Änderung und Erweiterung des bestehenden B-Planes Nr. 10 „Kleingaarwang“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um bedarfsgerecht Wohnraum zu schaffen. Kostenübernahmeerklärungen der Grundstückseigentümer liegen vor.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Bauleitplanverfahren ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt folgendes:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kleingaarwang“ für das Gebiet westlich des bestehenden Spielplatzes an der Straße "Kleingaarwang". Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, vorhandene Strukturen planungsrechtlich zu aktivieren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll die „Ingenieurgesellschaft Nord GmbH“ in Schleswig beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Anhörung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60 kB
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