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29.10.2019 - 10 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 29.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
GV Jürgensen trägt die Informationen vor.
Die Gemeinde Gelting hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2017 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 23.09.2019 stattgefunden.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist kann aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.
GV Jürgensen weist auf die Besonderheiten hin: Übernahme Anlagen Mühlenfeld III, Anschaffung Bauhof Maschinen und Fahrzeug, Gewerbesteuer-Situation
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 159.372,14 € wird im Haushaltsjahr 2018 zur Ergebnisrücklage gebucht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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Anschrift
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