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13.12.2018 - 7.2 Haushaltssatzung 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Haushaltssatzung
der Gemeinde Maasholm für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.314.600,00 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.276.200,00 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 38.400,00 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 0,00 EUR |
2. im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.314.600,00 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.139.300,00 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
7.500,00 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
27.400,00 EUR |
§ 2
Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0,00 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0,00 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
1 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
300 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 300 % |
2. Gewerbesteuer | 320 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 600,00 EUR.
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