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03.12.2018 - 15 Bauleitplanung in der Gemeinde Stangheck Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mo., 03.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Stangheck plant die Erweiterung der Wohnbebauung (4-5 Baugrundstücke) im Anschluss an das B-Gebiet „Ochsenkoppel“; seinerzeit sind hier 4 Baugrundstücke ausgewiesen worden.
Es handelt sich -in Weiterführung der Bebauung- um den östlich gelegenen Bereich, Gemarkung Stangheck, Flur 2, Flurstück 126, Teilstück (sh. Übersichtskarte). Im Landschaftsplan ist dieser Bereich bereits als mögliche Fläche für die Wohnbauentwicklung ausgewiesen worden.
GV Cai-Wilko von Rumohr gibt weitere Erläuterungen zum Sachstand.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ochsenkoppel II“ für das Gebiet östlich des Wohngebietes Ochsenkoppel, 150 m der Dorfstraße K 109 –siehe anliegende Übersichtskarte-.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Informationsveranstaltung/Anhörung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Ab-stimmung anwesend: ...
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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728,5 kB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular