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ALLRIS - Auszug

22.11.2018 - 10 Förderprogramme für die bauliche Unterhaltung u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Das Land Schleswig-Holstein und der Bund haben für die bauliche Unterhaltung und Erneuerung der Schulinfrastruktur in 2018 mehrere Förderprogramme für 2018 und für die Folgejahre aufgelegt. Die Anforderungen sind unterschiedlich und nicht alle Programme sind für das Amt als Schulträger zutreffend. Die Antragsfristen sind oftmals sehr kurz gehalten.

 

WC Sanierungsprogramme SANI II + III:

Der Schulträger Amt Geltinger Bucht hat schon in 2017 und erneut in 2018 einen Antrag für dasrderprogramm im Rahmen der Sanierung sanitärer Räume in öffentlichen Schulen gestellt. Für diese Maßnahme wurde nun im Juli 2018 ein Zuwendungsbescheid über rd. 39.700 Euro zugestellt und zwar für die WC-Sanierungsmaßnahmen in der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht. Hierfür liegt ein entsprechender Beschluss des Amtsausschusses vor.

Im  Oktober wird in diesem Bereich ein zusätzliches  Förderprogramm für 2019 aufgelegt (SANI III). Eine Voranmeldung für dieses Programm ist nur im Oktober 2018 möglich.

 

Schulbauinfrastruktur: Sanierungsmaßnahmen im Bestand:

r die Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur wurden für alle Schulen diverse Maßnahmen im Bereich der baulichen Unterhaltung gemeldet. Die Voranmeldungen mussten bis 30.06.2018 gestellt werden. Für dieses Programm mussten unter ganz erheblichem Zeitdruck sehr aufwändige Anträge gestellt werden. Unter anderem musste für jedes Gebäude ein Bestandserfassungsbogen zur Schulinfrastruktur erarbeitet werden. Das Land sammelt hier von den Schulträgern sehr viele Bestandsdaten zur gesamten Schulinfrastruktur. Die Verwaltung hat in enger Absprache mit dem Schulausschussvorsitzenden sehr viele Maßnahmen mit einer vorläufigen Kostenschätzung angemeldet. Sollten hier Maßnahmen als förderfähig aufgenommen werden, müssen vorher Schul- und Amtsausschuss über die Antragstellung entscheiden. Grundlage für die Planungen ist das im Schulausschuss schon seit mehreren Jahren vorgestellte „Prioritätenprogramm für Maßnahmen an den Schulliegenschaften“ mit der entsprechenden jährlichen Fortschreibung.

 

IMPULS 2030:

Ein weiteres Förderprogramm des Landes ist das Programm „IMPULS 2030“ mit drei Unterabschnitten. Für den  Unterabschnitt 1a wurden die oben beschriebenen Maßnahmen ebenfalls angemeldet.

 

Über den Unterabschnitt 1b können raumakustische Maßnahmen an Grundschulen angemeldet werden. Diese Maßnahmen werden in dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt.

 

 

Sportstättenförderprogramm:

Das Programm des Landes zur Förderung von kommunalen Sportstätten wurde für die Erhaltung und Sanierung von kleineren Sporthallen sowie Schwimmsportstätten aufgelegt und zwar für die Jahre 2019 und 2020. Hier werden zurzeit die Rahmenbedingungen geprüft mit dem Ziel, mögliche Maßnahmen des Schulträgers anzumelden.

 

Hinweis:

Nach dem Beschluss im Amtsausschuss wurde in den Jahren 2017/2018  im Rahmen der Sportförderrichtlinie bereits die Sanierungsmaßnahme am Schwimmbad in Sterup durchgeführt.

 

Stand 10.10.2018:

 

Das Bildungsministerium hat mitgeteilt, dass im Kreis Schleswig-Flensburg nur 6 Schulträger (u.a. die Stadt Schleswig und der Kreis für das BBZ) Fördergelder aus den  Förderprogrammen  zur Schulbauinfrastruktur erhalten können. Insgesamt können von diesen Schulträgern rd. 8.913.000 Euro an Zuschüssen beantragt werden.

 

Die anderen Schulträger sind bisher nicht über die Gründe der nicht erfolgten Berücksichtigung und über den Stand in der Warteliste des Förderprogrammes informiert worden.

 

Herr Johannsen teilt mit, dass alle Schulträger aus dem Kreisgebiet Anträge gestellt haben und nur 8 Schulen in gesamten Kreisgebiet davon profitieren. Die Mittelverteilung ist völlig unklar und bisher liegen keine schriftlichen Benachrichtigungen bzw. Ablehnungen vor.

Herr Meyer wird diesbezüglich eine Anfrage an den Landtagsabgeordneten stellen.

 

Herr Boock teilt mit, dass es bisher eine Arbeitsgruppe Schulen gab, die sich mit den notwendigen  Baumaßnahmen und Inverstitionen der Schulgebäude befasst hat. Um den aktuellen Zustand der Geude einzusctzen und einen Überblick zu bekommen, sollte erneut eine Bereisung aller Schulen stattfinden. Ein Termin ist für Januar 2019 angedacht. Alle Standort-Bürgermeister sollten an der Arbeitsgruppe teilnehmen. Das Angebot einer Teilnahme gilt für alle Interessierten des Ausschusses oder der Gemeinden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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