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ALLRIS - Auszug

10.12.2018 - 8 Erneuerung der Lüftungsanlage in der Gemeinscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Be- und Entlüftungsanlage der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht in Sterup für die Fachklassen und innenliegenden Räume ist rd. 45 Jahre alt, technisch veraltet , energetisch dringend sanierungsbedürftig und in einigen Abschnitten im Bereich der Zuluftzuführung außer Funktion. Der vorhandene zentrale Schaltschrank und die Regelungen sind teilweise defekt, Ersatzteile gibt es auf Grund des Alters nicht mehr. Es droht ein Komplettausfall der Regelungsanlage.

 

Diese Sachlage ist dem Schulträger bekannt und in die Investitionsplanung des Amtes wurde diese Maßnahme schon seit einigen Jahren mit mehreren Bauabschnitten zur Umsetzung eingeplant, da unter anderem auch die Vorgaben der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinien einzuhalten sind. Eine weitere Vorgabe besagt, dass neue und auch zu sanierende Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnungsanlage auszustatten sind, dieses ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die technische und planerische Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahme gestaltet sich daher sehr anspruchsvoll, da zahlreiche Vor- und Nachteile sowie die Folgekosten für Betrieb und Wartung zu betrachten und zu bewerten sind. In einem weiteren Schritt hat ein Fachplaner Anfang des Jahres die Anlagen vor Ort besichtigt und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Über die weitere Umsetzung sollte nun entschieden werden, da dann Bauteile geöffnet und die tatsächlich möglichen Sanierungsmöglichkeiten beurteilt werden müssen.

 

Schon jetzt ist erkennbar, dass die bisher geplanten Bauabschnitte teilweise zusammengelegt werden müssen. Für die Haushaltsplanung 2019 wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bisher über mehrere Jahre geplanten Mittel teilweise zusammenzufassen, einen 1. größeren Sanierungsabschnitt zu bilden und hierfür 120.000 Euro zu veranschlagen.

 

Das Prioritätenprogramm und die Datenaufnahme im Rahmen der Anmeldungen für die verschiedenen Förderprogramm zeigen deutlich auf, dass in den nächsten Jahren eher mehr als weniger kostenintensive Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Schulträger zukommen werden.

 

Die Bitte um Entscheidung erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt, da diese Maßnahme erheblichen Vorlauf benötigt und überwiegend nur in den Sommerferien ausgeführt werden kann. Sofern der Beschluss zur Ausführung dieser Maßnahme gefasst werden sollte, muss im Januar, spätestens im Februar ausgeschrieben werden.

Die notwendigen Planungen und Berechnungen eines Fachingenieurs für die Ausschreibungsmaßnahme sind aufwendig und zeitintensiv.

 

 

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Beschluss:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Der Amtsausschuss beschließt, die Erneuerung der Lüftungsanlage des Schulhauptgebäudes an der Gemeinschaftsschule  in einem 1. umfangreichen Sanierungsabschnitt im Jahr 2019 durchzuführen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind einzuplanen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und die Aufträge zu erteilen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

57

57

0

0

 

 

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