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ALLRIS - Auszug

24.09.2018 - 15 Beratung und Beschluss über die 2. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im vergangenen Jahr hat sich die Verwertung von Klärschlämmen erheblich verändert. So dürfen grundsätzlich auf landwirtschaftlichen Flächen wesentlich weniger Schlämme ausgebracht werden und andererseits sind nur eingeschränkte Kapazitäten für eine alternative Verbrennung vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Konkurrenz zu anderen Düngemitteln wie Gülle und Gärresten stehen fast keine Flächen mehr für die landwirtschaftliche Verwertung zur Verfügung. Diese Situation hat zu einer „Explosion“ der Preise für die Verwertung geführt.

Eine Entsorgung zu den bisherigen Kosten ist nicht mehr möglich. Der Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) berücksichtigt diesen Umstand.

 

Herr Lorenzen-Post berichtet, dass diese Thematik bereits im Rahmen der über-/außerplanmäßigen Ausgaben erörtert wurde. Frau Petersen fragt nach der Anzahl der Kläranlagen im Gemeindegebiet. (Antwort: es sind 34 Kläranlagen).

Die Gemeindevertretung bittet darum, die Zahlungspflichtigen mit einem erläuternden Schreiben zu informieren.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

14

0

0

 

 

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