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ALLRIS - Auszug

06.11.2018 - 8 Beratung und Beschluss über die Erneuerung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Bürgermeisterin verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erteilt Herrn Porath aus der Amtsverwaltung des Wort. Dieser erläutert anhand einer Präsentation den

Sachverhalt:

In einem Fachvortrag im Rahmen einer Klärwärtertagung der Kläranlagennachbarschaft

Schleswig-Flensburg ist die Optimierung auf Kläranlagen thematisiert worden.

Es ist so ein Kontakt zur Firma Hach Lange GmbH entstanden. Nach einer Betriebsbegehung

wurde unter Berücksichtigung der Betriebsdaten der Kläranlage Sterup ein Konzept für eine

Erneuerung der Messtechnik und Belüftungsregelung entwickelt.

1. Derzeitige Verfahrensweise

Zurzeit erfolgt die Belüftungssteuerung über Zeitschaltuhren. Durch eine manuelle

Anpassung der Schaltzeiten erfolgt die Veränderung der Belüftung der Kläranlage.

Grundlage für diese Anpassungen bilden die regelmäßigen Beprobungen des

Schmutzwassers. Die Beprobung erfolgt im Augenblick wöchentlich. Darüber hinaus

erfolgen Anpassungen sobald sich sensorische feststellbare Veränderungen des

Schmutzwassers ergeben.

2. Zukünftige Verfahrensweise

Bei einer Anpassung der Messtechnik und der Belüftungsregelung werden eine

Sauerstoffsonde sowie eine Sonde zur Ammonium und Nitrat Ermittlung eingebaut.

Durch die Sonden erfolgt eine dauerhafte Überwachung des Schmutzwassers. Die

Belüftungszeiten werden dann aufgrund dieser Überwachungsergebnisse unmittelbar

angepasst. Aufgrund der unmittelbaren Reaktion auf Veränderungen der

Schmutzwassermengen und Zusammensetzung ergibt sich auch die Möglichkeit zur

Energieeinsparung auf der Kläranlage.

3. Investitionskosten

Die Kosten einer solchen Maßnahme belaufen sich auf rund 30.000 €.

4. Rückerstattung Abwasserabgabe

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Messtechnik ergibt sich die Möglichkeit die

behördlich festgesetzten Einleitungswerte reduzieren zu lassen.

Hierdurch ergibt sich eine laufende Einsparung bei der jährlich zu zahlenden

Abwasserabgabe. Weiterhin gibt der § 10 Absatz 3 des Gesetzes über Abgaben für das

Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) die

glichkeit zur Rückerstattung von bereits gezahlter Abwasserabgabe.

 

Auszug aus dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

(Abwasserabgabengesetz - AbwAG)

§ 10 Absatz 3 - Ausnahmen von der Abgabepflicht

(3) Werden Abwasserbehandlungsanlagen errichtet oder erweitert, deren Betrieb eine

Minderung der Fracht einer der bewerteten Schadstoffe und Schadstoffgruppen in

einem zu behandelnden Abwasserstrom um mindestens 20 vom Hundert sowie eine

Minderung der Gesamtschadstofffracht beim Einleiten in das Gewässer erwarten lässt,

so können die für die Errichtung oder Erweiterung der Anlage entstandenen

Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der vorgesehenen Inbetriebnahme

der Anlage insgesamt für diese Einleitung geschuldeten Abgabe verrechnet werden.

Es wurden in den letzten 3 Jahren jeweils 6.436,24 € pro Jahr gezahlt. Bei einer

vollständigen Rückerstattung würden sich somit 19.308,72 € ergeben.

Kosten für die Messtechnik 30.000 €

ckerstattung Abwasserabgabe 19.000 €

Restbetrag 11.000 €

5. Zukünftige Einsparungen

5.1 Abwasserabgabe

Durch die Reduzierung von Einleitungswerten ergibt sich eine Einsparung bei der

Abwasserabgabe.

Die Höhe der Einsparung ergibt sich aus dem Umfang der Reduzierung.

Diese Einsparung könnte maximal bei 2.000 €/a liegen.

5.2 Stromkosten

Durch die Änderung der Messtechnik und die damit einhergehende Optimierung

der Belüftung ergibt sich auch die Möglichkeit der Verringerung des

Stromverbrauchs.

Bei einer Einsparung von 20 % des Stromverbrauchs ergibt sich eine

Einsparmöglichkeit von bis zu 3.000 €/a.

 

Fachlich unterstützt wird Herr Porath hierbei durch den anwesenden Klärwärter Jörg Homfeld. Es schließen sich Aussprache und Diskussion an, Nachfragen werden beantwortet.

Angeregt durch den Vortrag unter TOP 6 fasst die Gemeindevertretung sodann den wie folgt ergänzten

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die Erneuerung der Messtechnik und Belüftungsregelung auf Grundlage des Konzepts der Firma Hach Lange GmbH bei Kosten von rund 30.000 €. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.

Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung, eine mögliche finanzielle Förderung durch die IB S-H bei Herrn Baden zu erfragen.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 bereitzustellen.  

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

13

0

0

 

 

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24972 Steinbergkirche

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