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06.11.2018 - 8 Beratung und Beschluss über die Erneuerung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Bürgermeisterin verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erteilt Herrn Porath aus der Amtsverwaltung des Wort. Dieser erläutert anhand einer Präsentation den
Sachverhalt:
In einem Fachvortrag im Rahmen einer Klärwärtertagung der Kläranlagennachbarschaft
Schleswig-Flensburg ist die Optimierung auf Kläranlagen thematisiert worden.
Es ist so ein Kontakt zur Firma Hach Lange GmbH entstanden. Nach einer Betriebsbegehung
wurde unter Berücksichtigung der Betriebsdaten der Kläranlage Sterup ein Konzept für eine
Erneuerung der Messtechnik und Belüftungsregelung entwickelt.
1. Derzeitige Verfahrensweise
Zurzeit erfolgt die Belüftungssteuerung über Zeitschaltuhren. Durch eine manuelle
Anpassung der Schaltzeiten erfolgt die Veränderung der Belüftung der Kläranlage.
Grundlage für diese Anpassungen bilden die regelmäßigen Beprobungen des
Schmutzwassers. Die Beprobung erfolgt im Augenblick wöchentlich. Darüber hinaus
erfolgen Anpassungen sobald sich sensorische feststellbare Veränderungen des
Schmutzwassers ergeben.
2. Zukünftige Verfahrensweise
Bei einer Anpassung der Messtechnik und der Belüftungsregelung werden eine
Sauerstoffsonde sowie eine Sonde zur Ammonium und Nitrat Ermittlung eingebaut.
Durch die Sonden erfolgt eine dauerhafte Überwachung des Schmutzwassers. Die
Belüftungszeiten werden dann aufgrund dieser Überwachungsergebnisse unmittelbar
angepasst. Aufgrund der unmittelbaren Reaktion auf Veränderungen der
Schmutzwassermengen und – Zusammensetzung ergibt sich auch die Möglichkeit zur
Energieeinsparung auf der Kläranlage.
3. Investitionskosten
Die Kosten einer solchen Maßnahme belaufen sich auf rund 30.000 €.
4. Rückerstattung Abwasserabgabe
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Messtechnik ergibt sich die Möglichkeit die
behördlich festgesetzten Einleitungswerte reduzieren zu lassen.
Hierdurch ergibt sich eine laufende Einsparung bei der jährlich zu zahlenden
Abwasserabgabe. Weiterhin gibt der § 10 Absatz 3 des Gesetzes über Abgaben für das
Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) die
Möglichkeit zur Rückerstattung von bereits gezahlter Abwasserabgabe.
Auszug aus dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
§ 10 Absatz 3 - Ausnahmen von der Abgabepflicht
(3) Werden Abwasserbehandlungsanlagen errichtet oder erweitert, deren Betrieb eine
Minderung der Fracht einer der bewerteten Schadstoffe und Schadstoffgruppen in
einem zu behandelnden Abwasserstrom um mindestens 20 vom Hundert sowie eine
Minderung der Gesamtschadstofffracht beim Einleiten in das Gewässer erwarten lässt,
so können die für die Errichtung oder Erweiterung der Anlage entstandenen
Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der vorgesehenen Inbetriebnahme
der Anlage insgesamt für diese Einleitung geschuldeten Abgabe verrechnet werden.
Es wurden in den letzten 3 Jahren jeweils 6.436,24 € pro Jahr gezahlt. Bei einer
vollständigen Rückerstattung würden sich somit 19.308,72 € ergeben.
Kosten für die Messtechnik 30.000 €
Rückerstattung Abwasserabgabe 19.000 €
Restbetrag 11.000 €
5. Zukünftige Einsparungen
5.1 Abwasserabgabe
Durch die Reduzierung von Einleitungswerten ergibt sich eine Einsparung bei der
Abwasserabgabe.
Die Höhe der Einsparung ergibt sich aus dem Umfang der Reduzierung.
Diese Einsparung könnte maximal bei 2.000 €/a liegen.
5.2 Stromkosten
Durch die Änderung der Messtechnik und die damit einhergehende Optimierung
der Belüftung ergibt sich auch die Möglichkeit der Verringerung des
Stromverbrauchs.
Bei einer Einsparung von 20 % des Stromverbrauchs ergibt sich eine
Einsparmöglichkeit von bis zu 3.000 €/a.
Fachlich unterstützt wird Herr Porath hierbei durch den anwesenden Klärwärter Jörg Homfeld. Es schließen sich Aussprache und Diskussion an, Nachfragen werden beantwortet.
Angeregt durch den Vortrag unter TOP 6 fasst die Gemeindevertretung sodann den wie folgt ergänzten
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die Erneuerung der Messtechnik und Belüftungsregelung auf Grundlage des Konzepts der Firma Hach Lange GmbH bei Kosten von rund 30.000 €. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung, eine mögliche finanzielle Förderung durch die IB S-H bei Herrn Baden zu erfragen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 bereitzustellen.
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