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ALLRIS - Auszug

06.11.2018 - 10 Beratung und Beschluss über die Gültigkeit der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende erteilt Maik Stender aus der Amtsverwaltung das Wort.

Dieser berichtet von der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, welcher unmittelbar vor der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung unter Vorsitz von GV Philipp Bendixen um 19:00 Uhr getagt hat.

Sachverhalt:

Die neue Gemeindevertretung hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über

die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden

anzuordnen.

2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten

vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus

den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung

entsprechend zu wiederholen.

3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine

neue Feststellung anzuordnen.

4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu

erklären.

Es hat keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gegeben.

Da auch keine Gründe nach Nummer 1 - 3 vorliegen, ist die Wahl für gültig zu erklären.

Der Wahlprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom

06. Mai 2018 gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.

 

Fragen werden nicht gestellt. Die Gemeindevertretung Sterup fasst folgenden 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup erklärt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig.  

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

13

0

0

 

 

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