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ALLRIS - Auszug

18.09.2018 - 12 Beratung und Beschluss über die 2. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im vergangenen Jahr hat sich die Verwertung von Klärschlämmen erheblich verändert. So dürfen grundsätzlich auf landwirtschaftlichen Flächen wesentlich weniger Schlämme ausgebracht werden und andererseits sind nur eingeschränkte Kapazitäten für eine alternative Verbrennung vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Konkurrenz zu anderen Düngemitteln wie Gülle und Gärresten stehen fast keine Flächen mehr für die landwirtschaftliche Verwertung zur Verfügung. Diese Situation hat zu einer „Explosion“ der Preise für die Verwertung geführt.

Eine Entsorgung zu den bisherigen Kosten ist nicht mehr möglich. Der Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rabenholz (Beitrags- und Gebührensatzung) berücksichtigt diesen Umstand.

 

rgermeister Jörg Theet-Meints schlägt vor, dass ein Treffen im Frühjahr 2019 mit den Gemeinden Stangheck und Stoltebüll sinnvoll wäre, um über die Klärschlammentsorgung zu sprechen.  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rabenholz (Beitrags- und Gebührensatzung) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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