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03.12.2018 - 16 Beratung und Beschluss über eine Absichtserklär...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mo., 03.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Gemeinde Steinbergkirche ist Mitglied im Wasserverband Nord. Der Verband ist an die gemeinde herangetreten, weil er sein Tätigkeitsfeld im Abwasserbereich erweitern möchte. Der Verband möchte ein Klärschlammentwässerungskonzept mit einer mobilen Entwässerungsanlage realisieren. Dies kann er nur, wenn sich genügend interessierte Anlagenbetrieber daran beteiligen bzw. den Verband mit der Aufgabe betrauen.
Um ein Meinungsbild von den Gemeinden zu erhalten, hat der Verband die Mitglieder der Gemeindevertretung zu einer Information eingeladen, auf der das Klärschlammentsorgungskonzept mit einer mobilen Entwässerungsanlage vorgestellt worden ist.
Der Verband bittet um Verständnis, dass diese Anfrage recht kurzfristig vorgebracht wurde. Er benötigt allerdings eine grundsätzliche Absichtserklärung von den Gemeinden. Im Falle einer Umsetzung wäre in einem weiteren Schritt der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 19 a Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) mit Beteiligung der Kommunalaufsicht notwendig.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Silke Petersen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlosssen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Bürgermeister Erichsen gibt ausführliche Erläuterungen aus der Infoveranstaltung. Die Angelegenheit wird ausführlich diskutiert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich an der Klärschlammentwässerung und -entsorgung auf Grundlage des erarbeiteten Klärschlammentsorgungskonzeptes des Wasserverbandes Nordangeln zu beteiligen.
Der endgültige Beschluss zum Beitritt zum Klärschlammentsorgungskonzept erfolgt erst nach Vorliegen der vertraglichen Grundlagen.
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