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19.09.2018 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Sanierun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 19.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ausschussvorsitzender With erläutert die Vorlage. Johannes Volpert und Dirk Petersen ergänzen und stellen die möglichen Umbauvarianten vor.
Die Vermietung von kleinen Wohneinheiten gestaltet sich immer schwieriger. Ziel einer möglichen Umgestaltung ist das Wohnungsangebot von günstigem Wohnraum gezielt der Nachfragesituation anzupassen.
Die Wohnungsgrößen gestalten sich dabei wie folgt:
Ostlandstraße 8, Gelting, OG
Wohnung 1: 56,42 qm
Wohnung 2: 35,20 qm
Wohnung 3: 35,20 qm
Wohnung 4: 56,42 qm
Bereits in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses im Jahre 2010 wurde befürwortet, dass Einzimmer-Wohnungen bei Leerstand zusammengelegt werden sollten. Z.Zt. ist es möglich, im Rahmen einer Sanierung/Renovierung die Wohnungen 2 und 3 mit dann insgesamt knapp über 70 qm zusammenzulegen; dieses würde dann auch der Nachfragesituation Rechnung tragen. Eine erste Kostenschätzung liegt bei 15.000 € (sh. Entwurf E001).
Alter / Neuer Zuschnitt:
Alt (35,20 qm):Neu (70,4 qm):
Wohn- und Schlafzimmer: 17,31 qmWohnzimmer:17,30 qm
Schlafzimmer:17,30 qm
Bad: 4,50 qmBad: 11,70 qm
Küche: 6,48 qm Küche. 11,70 qm
Abstellraum: 2,23 qmAbstellraum: 1,30 qm
Flur 4,68 qmFlur 11,10 qm
Nach einer Aussprache über die beiden Umbauvarianten kommt der Ausschuss überein, dass die Umbauvariante Entwurf E002 (Zuschnitt Wohnung 1 mit 58,9 qm / Wohnung 2 mit 54,3 qm und Wohnung 3 mit 76,3 qm) den größten Nutzen für die zukünftige Vermietbarkeit des Objektes darstellt.
Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgendes zu beschließen:
Die Umbaumaßnahme (Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten zu einer Wohnung) ist in Variante Entwurf E002 durchzuführen. Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungsmaßnahmen durchzuführen und die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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596,1 kB
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Anschrift
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