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09.07.2018 - 6 Beratung und Beschluss über die Wiederholungsun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 09.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung - SüVO) besteht die Verpflichtung der Zustandserfassung der Hauptkanäle der Schmutz- und Mischwasserkanalisation.
Zur Zustandserfassung im Schmutzwasserkanalisationsnetz der Kläranlage Hasselberg ist vor Jahren die optische Inspektion dieser Leitungen erfolgt.
Die Selbstüberwachungsverordnung schreibt die Durchführung von Wiederholungsprüfungen vor.
Durch das Büro Ingenieurplanung Streubel & Partner, Flensburg sind Kostenangebote eingeholt worden.
Die Kostenangebote liegen dabei zwischen 33.400 und 35.400 € (gesamtes Kanalnetz Hasselberg, Kronsgaard und Rabel). Auf die Gemeinde Hasselberg entfällt ein Anteil von rund 15.000 €.
Das günstigste Angebot wurde von der asse Kanal GmbH & Co.KG, Flensburg vorgelegt.
Der überörtliche Abwasserausschuss Hasselberg, Kronsgaard, Rabel hat in seiner Sitzung am 28.03.2018 den folgenden Beschluss gefasst:
Der überörtliche Abwasserausschuss Hasselberg, Kronsgaard und Rabel empfiehlt den Gemeindevertretungen Hasselberg, Kronsgaard und Rabel den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Wiederholungsuntersuchung der Zustandserfassung der öffentlichen Kanalisation durchzuführen.
Der Auftrag hierfür ist an die Firma asse Kanal GmbH & Co.KG, Flensburg zu vergeben.
Es sind für die Jahre 2018 und 2019 sinnvolle Abschnitte zu bilden.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg beschließt die Wiederholungsuntersuchung der Zustandserfassung der öffentlichen Kanalisation durchzuführen.
Der Auftrag hierfür ist an die Firma asse Kanal GmbH & Co.KG, Flensburg zu vergeben.
Es sind für die Jahre 2018 und 2019 sinnvolle Abschnitte zu bilden.
Die Gemeindevertretung Hasselberg stimmt gemäß § 95 d der Gemeindeordnung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2018 zu. Für das Haushaltsjahr 2019 sind entsprechende Mittel vorzusehen.
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