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ALLRIS - Auszug

27.06.2018 - 12 Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses...

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Unter Bezug auf ihre Ausführungen zu Beginn der Sitzung berichtet Frau Marxen-Bäumer, dass normalerweise ein Wahlprüfungsausschuss aus Vertretern der Fraktionen mit insgesamt drei oder vier Mitgliedern besetzt wird.

 

Im Falle der Gemeinde Stangheck, wo schon ein Einspruch vorliegt, regt sie an, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretuung in den Ausschuss gehen.

 

In der anschließenden Abstimmung, wird der Wahlprüfungsausschuss einstimmig mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung besetzt.

 

 

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