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ALLRIS - Auszug

23.04.2018 - 10 Beratung und Beschluss über die Richtlinien zur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Jugendhilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Bei den Zuschüssen zu den sogenannten „Jugenderholungsmaßnahmen“ handelt es sich aber grundsätzlich um freiwillige Zuschüsse der Gemeinden.

Um das Engagement von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die Jugenderholungsmaßnahmen in ihrer Freizeit für die Kinder der Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht durchführen, zu unterstreichen, wäre die Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie im Amt Geltinger Bucht wünschenswert.

Derzeit gibt es in den Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht unterschiedliche Regelungen für die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen, die nicht schriftlich fixiert sind:

Alle amtsangehörigen Gemeinden zahlen einen Zuschuss. Grundsätzlich gilt der Betrag von 3,50 € pro Tag/Teilnehmer.

Ausnahmen: die Gemeinden Gelting und Rabenholz zahlen bislang nur 2,50 € und Nieby zahlt 4,00 €. Die Gemeinde Gelting zahlt erst für Fahrten/Maßnahmen ab einer Dauer von 3 Tagen.

Um eine einheitliche Regelung auf Amtsebene zu erwirken, die auch die Bestimmungen des Kreises Schleswig-Flensburg würdigt, wird die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen nach der anliegenden Richtlinie empfohlen.

  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche beschließt die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der vorliegenden und erläuterten Fassung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

11

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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