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05.03.2018 - 4 Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 05.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Bodo Greggersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Verbandsvorsteher, Herr Ernst-August Müller, erläutert:
Nach vorliegender Bilanz 2016 beträgt der Gewinn 44.411,39 €.
Eine Wasserpreiserhöhung ist für die Jahre 2017, 2018 und 2019 demnach nicht notwendig.
Durch die Anschaffung von zwei neuen Fahrzeugen im Jahr 2017, die eventuelle Leitungserneuerung im Rahmen des Ausbaues der Kreisstraße 111 und des eventuellen Neubaues der Trafostation am Wasserwerk in 2018 werden die Abschreibungskosten in den Jahren 2017 und 2018 wieder ansteigen. Dadurch wird der Gewinn in den Folgejahren reduziert.
Seit Jahren steigt der Materialbestand im Lager des Wasserwerkes. Dies ist eine unnötige Kapitalanlage, welche keine Zinsen einbringt. Dieser Bestand muss in den Folgejahren erheblich reduziert werden.
18:08 Uhr – Herr Peter Suder erscheint zur Sitzung.
Die Abweichung bei der Position „Aufwandsentschädigung Verbandsvorsteher“ in Höhe von 4.253,36 € (Ansatz 6.400 € - Ergebnis 10.653,36 €) ist auf eine notwendige Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Jahre 2011-2015 zurückzuführen.
Die Positionen „Erlöse Reparatur Hydranten“ und „Material Hydrantenreparatur“ sind fast ausgeglichen. Dadurch ist eine Änderung der Höhe der Wartungspauschale für Hydranten (40 € / Jahr / Hydrant) nicht notwendig. Im Jahr 2016 sind vier oder fünf Hydranten im Verbandsgebiet repariert worden.
Herr Uwe Linde fragt an, welche Gemeinde die Gewerbesteuer des Verbandes bekommt. Der Verbandsvorsteher erläutert, dass derzeit Steinbergkirche für die Gewerbesteuer die hebeberechtigte Gemeinde ist. Bei den Gewerbesteuererklärungen ab 2016 muss dies geändert werden. Es soll geprüft werden, ob alle Zweckverbandsgemeinden Anteile der Gewerbesteuer bekommen können. Die Amtsverwaltung wird dies prüfen und bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigen.
Weiterhin stellt Herr Uwe Linde die Frage nach der vorgeschriebenen Verlegungstiefe der Wasserleitungen des Verbandes. Im neuen Baugebiet Gelting wurde der ausführenden Tiefbaufirma eine Verlegungstiefe von 1,50 Meter vorgegeben. Dadurch sind erhebliche Mehrkosten entstanden. Gängige Verlegungstiefe ist, nach Aussage der ausführenden Tiefbaufirma, 1,20 Meter.
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