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19.03.2018 - 8 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 19.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Linde nimmt an der Sitzung teil.
Die Jugendhilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Bei den Zuschüssen zu den sogenannten „Jugenderholungsmaßnahmen“ handelt es sich aber grundsätzlich um freiwillige Zuschüsse der Gemeinden.
Um das Engagement von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die Jugenderholungsmaßnahmen in ihrer Freizeit für die Kinder der Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht durchführen, zu unterstreichen, wäre die Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie im Amt Geltinger Bucht wünschenswert.
Derzeit gibt es in den Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht unterschiedliche Regelungen für die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen, die nicht schriftlich fixiert sind:
Alle amtsangehörigen Gemeinden zahlen einen Zuschuss. Grundsätzlich gilt der Betrag von 3,50 € pro Tag/Teilnehmer.
Ausnahmen: die Gemeinden Gelting und Rabenholz zahlen bislang nur 2,50 € und Nieby zahlt 4,00 €. Die Gemeinde Gelting zahlt erst für Fahrten/Maßnahmen ab einer Dauer von 3 Tagen.
Um eine einheitliche Regelung auf Amtsebene zu erwirken, die auch die Bestimmungen des Kreises Schleswig-Flensburg würdigt, wird allen Gemeinden die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen nach der anliegenden Richtlinie empfohlen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,2 kB
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