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ALLRIS - Auszug

08.11.2017 - 6 Kommunalwahl 2018, a) Wahl eines Wahlleiters u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Am 6. Mai 2018 finden die Gemeinde- und Kreiswahlen statt.

Nach § 13 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ist der Amtsvorsteher für die Führung des Wählerverzeichnisses und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.

Die Gemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss zu übertragen; er ist in dem Fall Gemeindewahlausschuss.

Nach § 13 Abs. 3 ist der Amtsvorsteher daran gehindert, die Aufgabe des Gemeindewahlleiters zu übernehmen, wenn er selbst Wahlbewerber ist.

 

In der Folge ist eine andere Person zu wählen.

 

Die für die Durchführung der Kommunalwahl zuständigen Mitarbeiter/innen werden für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen.

Weiterhin sollten bis zur Sitzung des Amtsausschusses Vorschläge aus den Gemeinden für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorliegen Die Liste wird daher auf der Sitzung ergänzt.

 

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen nicht Wahlbewerber und auch nicht Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sein. Weiterhin dürfen sie nicht Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.

 

Es sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.   

 

 

 

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Beschluss:

 

 

a)      Der Amtsausschuss Geltinger Bucht wählt nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Frau LVB Rosemarie Marxen-Bäumer zur Wahlleiterin und gleichzeitig Frau Miriam Knol zur stellvertretenden Wahlleiterinr den Amtsbereich Geltinger Bucht.

 

b)      In den gemeinsamen Wahlausschuss r die Kommunalwahl 2018 werden folgende Beisitzer/innen gewählt:

 

 

1. Kirsten Scharf, Amtsverwaltung ( zugleich als Schriftführerin)

2. Malte Mischke, Amtsverwaltung

3. Manuel Da Ros, Niesgrau

4. Gerd Aloe, Gelting

5. Hans-Jürgen Schwager, Stoltebüll

 

Außerdem werden folgende stellvertretenden Beisitzer/innen gewählt:

 

1. Hans Walter Kieckbusch, Kronsgaard
2. Dr. Günther Brassel, Hasselberg

3. Helmut Meyer, Rabel

4. Wolfgang Rupp, Sterup

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

20

18

0

2

 

Frau Marxen-Bäumer gibt bekannt, dass sich r die Kreistagswahl Steinberg und Steinbergkirche im Wahlkreis 9 und alle anderen Gemeinden im Amt Geltinger Bucht im Wahlkreis 11 befinden. Aufgrund der Einwohnerzahlen mit Stand vom 31.12.2015 werden die Gemeindevertretungen in Ahneby und Nieby zukünftig nur noch 7 Sitze haben und die Gemeindevertretung in Stoltebüll 9.

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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Mittwochnachmittag
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