Allris
19.10.2017 - 8 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Am 2.6.2014 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 18 gefasst, um für den auf dem ehemaligen Vaku-Gelände, vorgesehenen Aldi-Neubau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das bestehende Einkaufszentrum wurde bei dem Aufstellungsbeschluss in den Geltungsbereich einbezogen, um dort nach Umsiedlung des Aldi-Marktes die weitere Entwicklung um die Edeka-Erweiterung herum gezielt steuern zu können.
Das aktuelle Planungskonzept hingegen sieht vor, beide Märkte auf das ehemalige Vaku-Gelände umzusiedeln. Für die Nachnutzung des Altbestandes wird jedoch kurzfristig kein Konzept vorliegen, zumal die Gemeinde beabsichtigt im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ u. a. grundlegend an der Aufarbeitung und Beseitigung der im Ortszentrum bestehenden städtebaulichen Missstände heranzugehen.
Mit der Neubaumaßnahme Aldi/Edeka auf dem ehemaligen Vaku-Gelände kann und soll aber wegen der Eilbedürftigkeit nicht auf ein konkretes Nachnutzungskonzept für den Altbestand gewartet werden; dieser Bereich ist also bauplanerisch vorzuziehen. Daher wird, gleichermaßen als erster Planungsbereich, das ehemalige Vaku-Gelände als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18.1 eigenständig und vorgezogen bearbeitet. Zwischenzeitlich wurde hierzu der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach ausführlicher Vorstellung der Maßnahme durch den Planer Sönke Groth ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Steinbergkirche den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18.1 einschließlich Begründung in vorliegender Form zu billigen.
Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
7 | 4 | 4 | 0 | 0 |
Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Dr. Asmus Petersen von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
Ausschussmitglied Dr. Asmus Petersen nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
9,3 MB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular