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19.10.2017 - 5 Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Westen der Ortslage von Steinbergkirche liegt im Bogen der Straße Am Wasserwerk/Hattlundmoor „in zweiter Reihe“ ein Grundstück, das sich für eine Wohnbebauung eignet. Aufgrund ihrer rückwärtigen Lage ist die Fläche nicht als Baulücke anzusprechen, es besteht also kein Baurecht nach §34 BauGB. Die Gemeinde kann hier aber über eine sog. „Ergänzungssatzung“ (oder auch „Abrundungssatzung“) die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung schaffen. Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung kann von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/TÖB und der Öffentlichkeit abgesehen werden, so dass nur eine Beteiligungsrunde erforderlich ist.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planungsverfahren ein.
Beschluss:
1a. |
| Für die im Westen der Ortslage von Steinbergkirche, hinter dem Grundstück Am Wasserwerk Nr. 23 gelegenen Fläche wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Planungsziel ist es, durch Ausweisung eines Baugrundstücks den westlichen Bereich der Ortslage von Steinbergkirche in diesem Bereich baulich abzurunden. |
1b. |
| Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
1c. |
| Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. 13 Abs. 2 S.1 Nr.1 BauGB abgesehen. |
2. |
| Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden. |
3. |
| Alle Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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941,8 kB
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