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23.10.2017 - 16 Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig geg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mo., 23.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Bürgermeister Müller fasst die Entwicklung bezügliches des Rodungsantrages des Waldes in Gintoft –Presterholt- zusammen. Die Bürgerinitiative „Schönes Angeln“ hat sich nun an die Gemeinde gewandt und Möglichkeiten des Fortbestandes des Waldes aufgezeigt. Hierbei wird auf die Genehmigung der Forstbehörde hingewiesen, die nach Ansicht der Bürgerinitiative rechtswidrig erteilt worden ist.
GV Jessen-Braun weist darauf hin, dass in Angeln (5 %) im Verhältnis zur Landesfläche (10 %) der Waldanteil sehr gering ist. Das in heutiger Zeit ein Wald gerodert werden soll, ist für sie unverständlich. GV Teschendorf stellt klar, dass bei der Historie (Waldrodung im Zusammenhang mit Windkraft, Antragsumstellung, falsche Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde) die Gemeinde sich klar positionieren muss. So kann –bei Einzelinteressen- nicht mit Waldflächen im Gemeindegebiet umgegangen werden.
Leitende Verwaltungsbeamtin Marxen- Bäumer erläutert das Vorgehen einer Antragstellung beim Verwaltungsgericht. GV Jacobsen erklärt, dass die Gemeinde ein Zeichen für den Erhalt setzen muss; wenn es nur mit dem Instrument des Eilantrages geschehen kann, sollte die Gemeinde dieses tun. GV Vilaumi führt aus, dass die Gemeinde im Verfahren nicht beteiligt war und dieses ein Mangel im Verfahren darstellt. GV Lorenzen-Post erläutert, dass auch er das Roden durch den Landeigentümer für falsch halte. Er gibt aber zu bedenken, dass dieses ein Verwaltungsakt darstelle gegen den die Gemeinde nun vorgeht. Im Schriftsatz muss neutral die gemeindliche Position und das erhebliche öffentliche Interesse am Erhalt des Waldbestandes dargestellt werden. GV Bendixen stellt klar, das es nicht angehen kann, über diesen Weg Eingungsflächen für Windkraftanlagen (Flächenvergrößerung) herzustellen. Weiterhin sollte sich die Gemeinde externe rechtliche Beratung einholen, um umfassend die gemeindlichen Möglichkeiten zu klären.
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beauftragt die Verwaltung, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel zu stellen, die Umwandlungsgenehmigung aufheben zu lassen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 12 | 11 | 0 | 1 |
Anschrift
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