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ALLRIS - Auszug

23.10.2017 - 14 Plakatierung -Wahlwerbung- im Gemeindegebiet

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rgermeister Müller erläutert die heutige Praxis der Wahlwerbung im Gemeindegebiet (Plakatwand in Steinbergkirche Einzelaufsteller im Bereich Groß-Quern). GV Teschendorf erklärt, dass es unumgänglicher Bestandteil eines guten Wahlkampfes sein muss, sich im Gemeindegebiet zu präsentieren. Hierbei sollte jedoch auch ein gesundes Verhältnis der Aufstelleranzahl bedacht werden. Der Erlass zur Wahlwerbung wird angesprochen. Es wird gesehen, dass die Wahlwerbung durch die Parteien und Wählergemeinschaften elementarer Bestandteil der Demokratieausübung ist.

Die Gemeindevertretung kommt überein, dass die Wahlwerbung in Steinbergkirche, Bereich Nordstraße weiterhin durch die Plakatwand sichergestellt wird. In anderen Bereiches sind durch das Ordnungsamt Einzelaufsteller zu genehmigen. Die Gemeindevertretung bitte die Fraktionen / Parteien bei der Aufstellung von Wahlwerbung ein gesundes Verhältnis der Aufstelleranzahl zur Gemeindefläche zu berücksichtigen.  

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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