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11.10.2017 - 9 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinberg 1. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 11.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Grätsch erläutert den Tagesordnungspunkt.
Zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 9 Klevelücke ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Ziffer 2) den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.
Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinberg beschließt:
1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:
-siehe Beschlussanlage-
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Klevelücke" und die Begründung (siehe Beschlussanlage) werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Im Bereich der textlichen Festsetzungen 2.2. „Firsthöhe“ werden die fehlenden Grundstücke ergänzt.
Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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173,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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124,6 kB
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