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ALLRIS - Auszug

18.11.2024 - 12 Haushaltsplanung Schulen mit Nachtrag 2024 und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auch die Haushaltsplanung 2025 steht (wie auch schon 2024) unter dem Vorbehalt, dass die zukünftige Schulträgerschaft für die Grundschulen noch nicht abschließend geregelt ist. Grundsätzlich besteht Einvernehmen, dass die Schulträgerschaft aufgeteilt und sich neben dem bestehenden ein neuer Schulträger bilden wird (für die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm), allerdings wird derzeit in einer Arbeitsgruppe noch die Vermögensauseinandersetzung besprochen und die Genehmigung des Bildungsministeriums für die Bildung des Schulzweckverbands liegt auch noch nicht vor (Stand 04.11. 2024).

Die Anträge auf Rückübertragung der Schulträgerschaft haben Auswirkungen auf die weitere Planung für die vier Grundschulen, so dass hier nur eine vorläufige Finanzplanung möglich ist. Für 2025/2026 sollten möglichst neben den o.g. Maßnahmen mit den jeweiligen Schulträgern für die Schulgebäude entsprechend angepasste Sanierungskonzepte vereinbart werden. Die Mittelansätze in der Finanzplanung müssen nach Erarbeitung der Konzepte nachgesteuert werden.

Neue Investiv- bzw. größere Unterhaltungsmaßnahmen werden in Absprache mit der o.g. Arbeitsgruppe und mit den Schulausschussvorsitzenden veranschlagt bzw. bis zur Klärung der zukünftigen Schulträgerschaften in die weitere Finanzplanung verschoben. Die Personal- und Sachkosten werden gem. Vorplanung veranschlagt. Die Arbeitsgruppe hat sich darauf geeinigt, dass das Personal weiterhin beim Amt beschäftigt bleibt und insofern kein Arbeitgeberwechsel für unser Bestandspersonal stattfinden wird.

 

Wichtige Rahmendaten für die Haushaltsplanung:

 

  • Stellenplan Schulen:

 

Der Stellenplan 2025 umfasst rund 19,70 in Vollzeit (VZ) umgerechnete Stellen und ist damit bis auf plus rd. 0,20 VZ mit dem Stellenplan 2024 identisch.

 

  • Personalkostenentwicklung

 

Personalkosten HP 2024:   rd.   1.173.800 Euro

Personalkosten HP 2024 Nachtrag:  rd.   1.141.100 Euro

Personalkosten HP 2025:   rd.   1.205.400 Euro

 

Begründung: Die Personalkostenerhöhung für 2025 wird vorerst relativ niedrig eingeplant, da es nur ganz geringfügige Stellenveränderungen gegeben hat, Nachbesetzungen zum Teil erst im Laufe des Jahres erfolgen und die Tariferhöhung für 2025 vorerst moderat angesetzt wird (die Tarifverhandlungen beginnen erst im Januar 2025). Bei hohen Tarifsteigerungen oder Stellenplanänderungen muss im Nachtrag 2025 nachgesteuert werden.

Die Reduzierung im Nachtrag 2024 ist durch ausgelaufene Lohnfortzahlungen und vorübergehende Änderungen in Stellenteilbereichen bedingt. Hinweis: Die HP 2024 beinhaltet nun auch die Schulsozialarbeit (vorher separat ausgewiesen).

 

  • Entwicklung der Schülerzahlen:

 

 

Schuljahr: 2022/23

Schuljahr: 2023/24

Schuljahr: 2024/25

GS Sterup

102

107

116

GS Steinbergkirche

75

93

95

GS Gelting

112

118

116

GS Kieholm

96

86

87

Gemeinschaftsschule

344

342

305

 

Die Schülerzahlen der Grundschulen sind zurzeit als stabil einzuschätzen, wenn auch insgesamt auf relativ niedrigem Niveau. Weiterhin werden DaZ-Schüler (Deutsch als Zweitsprache) in den Schulen des Amtes beschult. Diese Schüler tragen zur Stabilisierung der Schülerzahlen bei.

Zurzeit ist bei einigen Schulen eine deutlich abnehmende Zahl von Gastschülern zu verzeichnen. Die Entwicklung bleibt abzuwarten, die Auswirkungen sind durch rückläufige Einnahmen im Bereich der Schulkostenbeiträge erkennbar. Die Entwicklung der Schülerzahlen der Gemeinschaftsschule muss ebenfalls weiterhin kritisch begleitet werden.

Die Berechnung der Schulkostenbeiträge der Grundschulen muss ab 2026 aufgrund der neuen Trägerschaften auf einer neuen Grundlage erfolgen, da eine gemeinsame Berechnungsbasis dann nicht mehr gegeben ist. Zusätzlich müssen dann Schulkostenbeiträge auch innerhalb des Amtes zwischen den beiden Grundschulträgern berechnet werden.

 

  • Kosten der Schülerbeförderung:

 

Durch verschiedene Änderungen und durch die Einführung des Bildungstickets im Kreis Schleswig-Flensburg, beschlossen in 2023 durch den Kreistag, werden die Kommunen bei den Kosten der Schülerbeförderung deutlich entlastet.

 

  • Digitalisierung des Antragswesens bei der Schülerbeförderung:

 

Die Abrechnungsmodalitäten haben sich geändert, die Änderungen sind kostenneutral für das Amt und ermöglichen für die Eltern eine deutliche Vereinfachung bei der Antragstellung. Die bisherigen Erfahrungen sind sehr positiv und entlasten zusätzlich die Verwaltung deutlich.

 

  • DigitalPakt Schulen:

 

Die Beschlüsse des Schul- und Amtsausschusses decken die Maßnahmen zur Umsetzung der Medienentwicklungskonzepte im Rahmen des DigitalPaktes der Schulen bis einschließlich 2024 ab. In 2023 und 2024 sind weitere Beschaffungen, insbesondere im Bereich der mobilen Endgeräte und der Activ-Displays, getätigt worden. Die Verwaltung plant ab 2025 eine Steuerungsgruppe IT Schulen (Schulen und Verwaltung, wie schon 2018) einzuberufen, um die Weiterentwicklung der Schul-IT gemeinsam zu planen, den Support und die dafür notwendigen Prozesse und Voraussetzungen zu erläutern und auch schon für einen eventuellen DigitalPakt II vorbereitet zu sein. Die Schulträger entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen.

 

 

 

Budgetierung im Bereich der Lehr- und Lernmittel und Geschäftsaufwendungen:

 

Der Schulausschuss hat 2023 den Ansatz im Rahmen der Budgetierungskonten in Höhe von rd. 130 Euro/ Schüler*innen (vorher 110 Euro) beschlossen. Grund: erhebliche Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren (u.a. Inflation, besonderer Unterrichtsbedarf).  Auch der Unterricht im Bereich DaZ erfordert spezielles Unterrichtsmaterial.

Ab 2026 können die zukünftigen Schulträger über eine grundsätzliche Neuberechnung der Budgetierungsmittel nachdenken, dabei sollte jedoch auf eine im Amtsgebiet möglichst einheitliche Ausgestaltung geachtet und die Auswirkungen aller Maßnahmen auf die Schulkostenbeiträge bedacht werden.  Zur weiteren Entlastung der Schulen wurde schon 2024 zusätzlich bei jeder Schule ein Konto für Hard- und Softwarepflege eingerichtet, um den steigenden Bedarf des Schulträgers, z.B. durch die Einführung eines Mobile-Device-Managements (MDM) zur Steuerung von mobilen Endgeräten in allen Schulen, abzudecken. Die fortschreitende Digitalisierung in den Schulen wird auch zukünftig regelmäßig Anpassungen in unterschiedlichen Bereichen erfordern.

 

  • Erwerb des beweglichen Anlagevermögens:

 

Die Zahlen der Finanzplanung werden fortgeführt und an den besonderen Bedarf angepasst. Die von den Schulen beantragten Mittel für Schulmobiliar, Ausstattungen, besonderes Lehrmaterial im Bereich Technik usw. wurden eingeplant.

Die Beschaffung eines Kommunalschleppers für die Grundschule Steinbergkirche wurde 2024 durchgeführt. Für 2025 wird die Neuanschaffung eines Kommunalschleppers für die Gemeinschaftsschule veranschlagt.             

 

  • Unterhaltungs- und investive Sanierungsmaßnahmen:

 

Die notwendigen Mittel für den Betrieb der Grundschulen wurden gemäß Vorgaben des Arbeitsgruppe Schulen berücksichtigt. Die Anträge der Schulen wurden berücksichtigt, jedoch werden besonders kostenintensive Maßnahmen, wie z.B. eine umfassendes LED-Sanierung der Schulgebäude und Sporthallen, erst nach Klärung der Schulträgerschaft weiter geplant und ggf. veranschlagt. Die Finanzplanung weist bereits Maßnahmen auf, die für die weitere Planung in die Folgejahre verschoben werden.

Insgesamt besteht an den Schulliegenschaften weiterhin deutlicher Handlungsbedarf.

Für die Gemeinschaftsschule sind als besondere Maßnahmen die Planungskosten für eine eventuelle Mensa, der Kauf der bisher angemieteten Schulcontainer und der Kauf des Sportlerheimes zu nennen. Weiterhin stehen noch die Sanierung der Klinkerfassaden am Hauptgebäude innen und außen, die umfangreichen Bodenbelagsarbeiten, Elektroarbeiten usw. an.

Für ein neues Förderprogramm wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren Maßnahmen für die große Sporthalle in Sterup angemeldet (Beschluss im Amtsausschuss). Eine Aufnahme in das Programm ist nicht erfolgt. Weitere Förderprogramme sind nicht absehbar, ab 2026 erfolgen daher, in Sanierungsabschnitte unterteilt, umfangreiche Veranschlagungen in der Finanzplanung, um den zukünftigen Betrieb der Halle zu sichern.

Die Liegenschaft „Große Sporthalle Sterup“ wird auch über die Finanzplanung hinaus erhebliche Mittel für den Erhaltungsaufwand erfordern.

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen für die Liegenschaft „Gemeinschaftsschule mit den Sportanlagen“ in einer Arbeitsgruppe zu besprechen und abzustimmen.

 

  • Personal:

 

Stellenplanerhöhungen finden derzeit aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Situation im Bereich der zukünftigen Schulträgerschaften gem. politischer Vorgabe kaum statt. Daher ändert sich, wie erläutert, auch der Stellenplan für 2025 nur ganz geringfügig (Stand Oktober 2024). Sollte sich für das nächste Jahr ein dringender Bedarf für Personalstunden in den Schulen ergeben, kann der Schulausschuss Empfehlungen aussprechen. Die Zuständigkeit für Stellenplanveränderungen liegt beim Hauptausschuss. Ab 2026 ändert sich der Prozessablauf zusätzlich, da dann die jeweiligen Schulträger über die Stellenausstattung und Finanzierung beschließen müssen. Das Bestandspersonal in den Schulen verbleibt beim Amt Geltinger Bucht und wird über Personalgestellung zur Verfügung gestellt. Basis hierfür ist der Stellenplan 2025. Der gesamte Organisationsablauf muss ab 2026 neu aufgestellt werden.

 

Anlagen zur Vorlage:  

In den beigefügten Anlagen sind Auszüge aus der Haushaltsplanung übersichtlich dargestellt, die genannten Aufwendungen bzw. Erträge sind besonders relevant für das Haushaltsvolumen.

Die Anträge der Schulen wurden, soweit möglich und wie erläutert, eingearbeitet und in den Bemerkungen berücksichtigt.

 

Hinweis:

Der Schulausschuss hat die abschließende Entscheidungsbefugnis für Entscheidungen / Maßnahmen bis 15.000 €.

 

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Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Haushaltsplanung sowie die dargestellte Finanzplanung in der vorgelegten Form umzusetzen.

Die genannten Beschaffungen und Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Schulausschusses liegen, sollen durchgeführt werden.

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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