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12.02.2025 - 10 Beratung und Beschluss über die Einrichtung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 12.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Malte Mischke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Gemeinde Stoltebüll richtet einen offiziellen WhatsApp-Kanal ein, über den interessierte Bürgerinnen und Bürger abonnieren können, um aktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise direkt auf ihr Smartphone zu erhalten. Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die technische Umsetzung und die inhaltliche Betreuung des Kanals sicherzustellen.
Begründung:
Ein WhatsApp-Kanal bietet eine moderne und effektive Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger schnell und direkt über wichtige Themen und Veranstaltungen in der Gemeinde zu informieren. Durch die weit verbreitete Nutzung von WhatsApp kann eine hohe Reichweite erzielt werden, wodurch die Kommunikation zwischen Gemeinde und Bevölkerung verbessert wird.
Vorteile:
- Schnelle und direkte Information: Aktuelle Mitteilungen erreichen die Bürgerinnen und Bürger in Echtzeit.
- Hohe Reichweite: WhatsApp wird von vielen Menschen regelmäßig genutzt, sodass eine breite Zielgruppe erreicht wird.
- Einfache Handhabung: Abonnenten erhalten Informationen automatisch und müssen sich nicht aktiv auf Webseiten oder Aushängen informieren.
- Kostenfreie Nutzung für Bürger: Die Nutzung des Kanals ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
- Reduzierung von Druckkosten: Durch digitale Informationsverbreitung können Kosten für gedruckte Bekanntmachungen gesenkt werden.
Nachteile:
- Datenschutzbedenken: WhatsApp ist ein privates Unternehmen, und die Datenverarbeitung erfolgt nicht ausschließlich in Deutschland.
- Erreichbarkeit aller Bürger nicht garantiert: Personen ohne Smartphone oder WhatsApp-Zugang können nicht erreicht werden.
- Pflegeaufwand: Die kontinuierliche Pflege und Aktualisierung des Kanals erfordert personelle Ressourcen.
- Kein Ersatz für offizielle Bekanntmachungen: Rechtlich bindende Informationen müssen weiterhin auf herkömmlichen Wegen (z. B. Amtsblatt, Webseite) veröffentlicht werden.
Umsetzungsplan:
- Erstellung eines Konzepts zur Nutzung und Betreuung des Kanals durch die Gemeindevertretung.
- Klärung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten.
- Einrichtung des Kanals und Bewerbung der neuen Informationsmöglichkeit über Gemeindeblatt, Webseite und Aushänge.
- Regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Inhalte durch die Gemeindevertretung.
GV Heiner Nissen berichtet noch über den „Dorffunk“, der vielleicht eine Alternative darstellt.
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