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25.09.2024 - 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen/Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselberg bis zu 600,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu berichten.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Hasselberg nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 600,- €) im Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.
- Die Gemeindevertretung Hasselberg erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gemäß § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (über 600,- €) im Haushaltsjahr 2024.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,4 kB
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