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12.09.2024 - 9 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 12.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Kronsgaard hat gem. § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde prüft gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit am 11.09.2024 und fasst das Ergebnis in einem Schlussbericht zusammen. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Finanzausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 65.276,97 € wird im Haushaltsjahr 2024 zur Ergebnisrücklage gebucht.
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