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Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten.

Produktkonformität

Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten. Ist das Produkt in einem Land zum Verkauf zugelassen, kann es grundsätzlich überall in der EU verkauft werden. In der Praxis jedoch haben einzelne EU-Länder in bestimmten Fällen das Recht, Produkten den Zugang zu ihrem Markt zu verweigern, die bereits in einem anderen EU-Land verkauft werden. Bei jedem Verfahrensschritt müssen unterschiedliche Regeln eingehalten werden.

Etiketten und Kennzeichnungen

Viele Produkte müssen Kennzeichnung aufweisen, um in der EU verkauft werden zu können. Dabei gibt es obligatorische und freiwillige Kennzeichnung.

Erfahren Sie mehr auf dem Your Europe Portal , was zu beachten ist.

Informationen zu Produktkonformität auf dem Your Europe Portal

Informationen über Etiketten und Kennzeichnungen auf dem Your Europe Portal

Informationen über Produktanforderungen auf dem Your Europe Portal

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Amtsverwaltung Geltinger Bucht
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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