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Zahlungen in Euro in der gesamten EU dürfen nicht mehr berechnet werden als gleichwertige nationale Transaktionen. Hier finden Sie weitere Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen und Überweisungen in der EU.

Zahlungen, Überweisungen und Schecks

Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen.

Darunter fallen

  • Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
  • Abhebungen von Geld-/Bankautomaten in EU-Ländern
  • Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte innerhalb der EU
  • Lastschriften

Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro – länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land – nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Amtsverwaltung Geltinger Bucht
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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