Werkstattkarte erstmalig beantragen
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
 - Fahrzeughersteller,
 - Werkstätten sowie
 - deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
 
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Kurztext
- Werkstattkarte Erteilung
 - erstmalig eine Werkstattkarte beantragen
 - Antrag stellen können	
- Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
 - vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
 
 - Werkstattkarte ist Fahrtenschreiberkarte für	
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
 - Fahrzeughersteller,
 - Werkstätten sowie
 - deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
 
 - Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
 - Werkstattkarte ist PIN-geschützt	
- persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt
 
 - Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen
 - Werkstattkarte ist 1 Jahr gültig
 - zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
 
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.
Fristen
- Ihr Unternehmen ist	
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
 - eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
 - eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
 
 - Antragsberechtigt sind	
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
 - eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
 
 
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
 - belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
 - Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
 - Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
 - Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie	
- nicht älter als 3 Jahre
 
 - Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
 - Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)	
- nicht älter als 3 Jahre
 
 
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
 - Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
 - Gefährliche Güter: Transport
 - Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
 - LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
 
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
							24941 Flensburg
Tel: 0461 81150Fax: 04621 87-337E-Mail: fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
St. Jürgener Str. 49
							24837 Schleswig
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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