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Was Sie mitführen dürfen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.

Was darf ich mitführen?

Was dürfen Sie mitführen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen? Ist Ihnen bekannt, dass für bestimmte Arten von Produkten Obergrenzen bestehen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen? Wo können Sie mit Euros zahlen? Vor Flugreisen sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenem Gepäck mitführen dürfen.

Weitere Informationen:

Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen

Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

Wetere Informationen zu Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU auf dem Your Europe Portal

Weitere Informationen zur Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen auf dem Your Europe Portal

Weitere Informationen zu Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern auf dem Your Europe Portal

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Amtsverwaltung Geltinger Bucht
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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