Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Beschreibung
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Kurztext
Bebauungsplan Aufstellung
Öffentlichkeit, also Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, kann sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen; in Form von Einwendungen
Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können online oder per Post eingereicht werden
ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
online,
per Post,
mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Planfeststellung
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: bauamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Dirk Petersen
Mitarbeiter Fachbereich Bauamt
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04632 8491-60
04632 8491-30
dirk.petersen[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.26
Heinrichstraße 28-34
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Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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