Informationen über ein Kulturdenkmal erhalten
Informationen über ein Kulturdenkmal erhalten
Sie erhalten Informationen über ein Kulturdenkmal.
Beschreibung
Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und werden in der Denkmalliste geführt. Wenn ein Objekt als Kulturdenkmal erkannt und in die Denkmalliste eingetragen wird, werden die Eigentümerinnen oder Eigentümer darüber benachrichtigt. Die Denkmalliste wird regelmäßig überprüft, ergänzt und aktualisiert.
Die Denkmalliste beinhaltet Informationen zu den Denkmalwerten.
Kurztext
- Eintragung von Kulturdenkmalen in Denkmalliste
- gesetzlicher Schutz für alle eingetragenen Objekte
- Denkmalliste wird regelmäßig aktualisiert
- Denkmalschutzbehörden sind:
- das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.
Zuständigkeit
Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Fristen
- Sie wenden sich an das Landesamt für Denkmalpflege telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
- Sie schildern Ihr Interesse an Informationen zu einem konkreten Objekt.
- Die Behörde informiert Sie über den Denkmalstatus und gegebenenfalls damit verbundene rechtliche Rahmenbedingungen.
- Bei Bedarf können Sie um weiterführende Kontakte bitten. Alternativ besuchen Sie unsere Internetseite und suchen dort direkt in unserer Denkmaldatenbank oder Denkmalkarte nach dem konkreten Objekt.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage
§â¯8 Gesetz zum Schutz der Denkmale (DSchG SH)
§ 2 Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale (DenkListV SH)
§ 3 Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale (DenkListV SH)
§ 4 Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale (DenkListV SH)
§ 5 Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale (DenkListV SH)
Rechtsbehelf
Es besteht die Möglichkeit einer Feststellungsklage in Bezug auf den Denkmalstatus.
Ansprechpartner
Wall 47/51
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-60Fax: +49 431 69677-61E-Mail: denkmalamt[at]ld.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular