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Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land – Rechte und Einschränkungen.

Recht auf ein Basiskonto

Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Amtsverwaltung Geltinger Bucht
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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