Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.
Beschreibung
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
- Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Kurztext
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
- nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
- Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
- Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen
Zuständigkeit
An die zuständige Steuerberaterkammer.
Fristen
Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
- senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
- Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft in Ihrem Unternehmensnamen führen.
Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.
Voraussetzungen
- Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Zulassung für Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de
Postanschrift:24040Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular