Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-588E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Jörn Jäger
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
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+49 4621 87-375
+49 4621 87-588
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
433
Stephanie Möller
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
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+49 4621 87-446
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stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
405
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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