Straßenbeleuchtungsstörung melden
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: bauamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Hans-Jürgen Carstens
Mitarbeiter Fachbereich Bauamt
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04632 8491-61
04632 8491-30
hans-juergen.carstens[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.22
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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