Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.

Direkt online beantragen:

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.

Neben dem Empfang von E-Rechnungen bietet die Plattform auch eine technische Prüfung der eingereichten Rechnungen. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Überprüfung der Rechnungsgröße, die Anzahl und den Typ der Anhänge, eine Virenprüfung sowie die Vollständigkeit aller Pflichtangaben.

Kurztext

  • Unternehmen und Dienstleistende können elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge stellen.
  • Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein bietet verschiedene sichere Übertragungskanäle.
  • Voraussetzungen für die Nutzung des Portals:
    • Gültiges Servicekonto (Personen) oder Servicekonto Business (Unternehmen) im Landesportal Schleswig-Holstein
    • Nutzung des Standards XRechnung oder eines alternativen Standards, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht
    • Öffentliche Auftraggeber verfügen über eine Leitweg-ID für die Rechnungsübermittlung

 

  • Bevor Sie das E-Rechnungsportal nutzen können, müssen Sie sich einmalig kostenfrei über das Servicekonto Schleswig-Holstein (für Personen) oder das Servicekonto Business (für Unternehmen) registrieren.
  • Falls Sie noch keine elektronische Rechnung im Standard XRechnung vorliegen haben, können Sie die notwendigen Rechnungsdaten direkt über das E-Rechnungsportal eingeben und einreichen. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Rechnung, die Sie im Anschluss direkt an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln können.
  • Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um diese einzureichen:
    • viaPeppol(Pan-European Public Procurement OnLine) im E-Rechnungsportal
    • perE-Mailan die vom Rechnungsempfänger mitgeteilte Adresse
    • durch Uploadim E-Rechnungsportal

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Auftrag für die öffentliche Verwaltung abgewickelt und stellen hierfür Ihre Rechnung.
  • Sie besitzen ein gültiges Servicekonto (für natürliche Personen) oder ein Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.
  • Sie nutzen den Standard XRechnung in der aktuellen Fassung der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) oder einen alternativen Standard, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Öffentliche Auftraggeber, an die Sie Rechnungen senden, verfügen über eine Leitweg-ID.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Ihre Rechnung muss im Standard XRechnung oder in einem alternativen Standard vorliegen

 

Für Fragen zur Bedienung der Anwendung können Sie sich per E-Mail an Dataport AöR unter dataporthilfee-rechnung@dataport.de wenden.

 


Ansprechpartner

Flensburger Straße 7 24837 Schleswig


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt