Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Sandra Legant
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
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04632 8491-91
04632 8491-30
sandra.legant[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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