Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Kosten
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Guido Lemm
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
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04632 8491-93
04632 8491-30
einwohnermeldeamt[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.3
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