Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Gewerbe anmelden
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Mo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Guido Lemm
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
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04632 8491-93
04632 8491-30
einwohnermeldeamt[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.3
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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