Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
Sie können zur Studienvorbereitung und zum Studium eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind
- der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt, und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
- der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.
Kurztext
- Personen aus dem Ausland, die in Deutschland studieren möchten, können Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Zulassung einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland vorliegt
- Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch das Absolvieren eines Pflichtpraktikums und studienvorbereitende Maßnahmen, zum Beispiel:
- der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zu einem Vollzeitstudium vorliegt
- der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn bereits ein sicherer Platz zur Verfügung steht
- Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr und in der Regel für maximal 2 Jahre erteilt, beziehungsweise für die Dauer des Studiums
- bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (zum Beispiel ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für die Person aus dem Ausland eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt, beziehungsweise für die Dauer des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie zur Ausübung von studentischen Nebentätigkeiten; dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Weitere Informationen
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 878500E-Mail: migrationsmanagement[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Migration/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular