Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Wenn Sie als Anbieter auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen verzichten möchten, können Sie eine Verzichtserklärung einreichen.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen, damit sie steuerlich förderfähig sind. Wenn Sie künftig einzelne oder mehrere zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nicht mehr anbieten möchten, können Sie auf die Zertifizierung verzichten.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit Zertifizierung abgeschlossen, bevor Sie den Verzicht erklärt haben, bleibt der Vertrag weiterhin förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Bestandskundinnen und -kunden bestehen.

Der Verzicht wird mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.

Teaser

Wenn Sie als Anbieter auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen verzichten möchten, können Sie eine Verzichtserklärung einreichen.

Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

Wenn Sie den Verzicht online erklären:

  • Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat oder Ihre bundID.
    • Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich bei ELSTER. Falls weder Ihr Unternehmen noch dessen Bevollmächtigte ihren Sitz im Inland haben, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
  • Wählen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG" aus.
  • Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
  • Füllen Sie das Formular aus, erzeugen Sie einen PDF-Ausdruck und senden Sie das Formular über das Kontaktformular des BZSt online.portal ab.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag. Sie können die Bestätigung Ihres Verzichts über das BZSt online.portal abrufen.

Wenn Sie den Verzicht schriftlich erklären:

  • Öffnen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG".
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
  • Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.

Voraussetzungen

Sie bieten einen zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag an und möchten dies künftig nicht mehr tun.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verzichtserklärung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Verzicht wird frühestens mit dem Eingang Ihrer Verzichtserklärung bei der Zertifizierungsstelle wirksam. Ansonsten gilt das von Ihnen in der Erklärung angegebene, in der Zukunft liegende Wirksamkeitsdatum. Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.

Urheber

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Anschrift

Amtsverwaltung Geltinger Bucht
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt