Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule online beantragen
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Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.
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Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Produktionsschulen“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung – VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates – VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Leistungsbeschreibung
Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (z. B. Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Anschrift
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